Corona-Informationen

18.10.2020

Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld nach telefonischer Anamnese ab 19. Oktober 2020 wieder möglich

Aufgrund des erneuten bundesweiten Anstieges der COVID-19-Infektionszahlen und der gleichzeitig bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison ist es ab Montag, den 19. Oktober 2020 wieder möglich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) und die Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld (Muster 21) nach telefonischer Anamnese auszustellen und per Post zu versenden.
Umfasst sind Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die eine leichte Symptomatik zeigen. Die Bescheinigung kann für bis zu 7 Kalendertage ausgestellt werden, eine Verlängerung für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen ist einmalig möglich.

Die Regelung ist befristet bis 31. Dezember 2020